Abgrabungen
Für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (beispielsweise Kies- oder Sandgruben), die nicht dem Bergrecht unterliegen, für sonstige Abgrabungen (einschließlich als unmittelbare Folge der Abgrabung entstehende Aufschüttungen) sowie dem Abgrabungsbetrieb dienenden Gebäuden und Nebenanlagen ist eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich. Abgrabungen von weniger als 500 Quadratmeter Fläche und einer Tiefe bis zu zwei Meter sind von der Genehmigungspflicht freigestellt.
Kontaktinformationen:
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.
Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.Weitere Informationen:
Je nach Art des Vorhabens können eine Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich sein.Notwendige Unterlagen:
Ein vollständiger Abgrabungsantrag ist wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Vorhabens. In der Regel müssen folgende Unterlagen beigefügt werden (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Amtlicher Lageplan M 1 : 5000 Amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (unverändert)
- Lageplan M 1 : 1000 mit Darstellung des Abgrabungsbereichs und Lage der Geländeschnitte (siehe Abgrabungsplan)
- Beschreibung der Maßnahme
- Massenberechnung (Volumen des Abbauguts)
- Abgrabungsplan (Darstellung der Abbaugrundfläche und Darstellung der Geländeschnitte)
- Angaben/Erläuterungen zur Rekultivierung der Abbaufläche
Die abgrabungsaufsichtliche Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit der Ausführung der Abgrabung nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Informationen des BayernPortals: